Connect with us

Kassel

Kassel: Beiträge für Krippen, Kindergärten und Horte werden erstattet

Avatar-Foto

Veröffentlicht

am

Kassel. Die Elternbeiträge für die im Frühjahr 2020 nicht in Anspruch genommene Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten werden für die Zeit der ersten Corona-bedingten Schließungen zurückgezahlt. Das hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats beschlossen. Diese Regelung gilt sowohl für die städtischen Einrichtungen, als auch für die der freien Träger.

An einem Teil der Kosten für die Rückzahlungen beteiligt sich das Land Hessen zur Hälfte. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land Hessen, die Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle als Präsident des Hessischen Städtetags geführt hat.


„Für die Eltern ist dies eine finanzielle Entlastung, die ihnen die derzeit schwierige Situation etwas erleichtert. Wir freuen uns darüber, dass sich das Land Hessen an den Kosten beteiligt. Das ist ein deutliches Signal an die Städte und Gemeinden in Hessen, dass sie in der Pandemie finanziell nicht allein gelassen werden“, sagt Geselle.

Bereits vor der Einigung mit dem Land Hessen hatte die Stadt Kassel über den Nachtragshaushalt 2020 eine Million Euro zur Verfügung gestellt, um den freien Träger entgangene Einnahmen auszugleichen. „Wir hatten zu Beginn der Pandemie zugesagt, dass die Stadt bei akuten finanziellen Schwierigkeiten sowohl Eltern als auch die freien Träger unterstützen würde. Es hat sich aber auch als richtig herausgestellt, mit pauschalen Rückerstattungen auf das Land zu warten, das nun eine landeseinheitliche Regelung geschaffen hat und die Hälfte der Kosten übernimmt“, sagt Jugenddezernentin Ulrike Gote.

Zusammen mit dem Land wird die Stadt Kassel für die dreieinhalbmonatigen Schließungen im Frühjahr 2020 den Elternanteil der Kita-Beiträge ausgleichen. Bedingung ist jedoch, dass die Einrichtungen damals auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet haben oder noch verzichten werden.

Bei der Erstattung soll es eine Pauschale für jedes betreute Kind geben, die sich für die Stadt Kassel wie folgt darstellt: bei Kindern unter drei Jahren (U3-Betreuung) beträgt die Pauschale rund 540 Euro, für Kinder über drei Jahren (Ü3-Betreuung) liegt sie bei rund 70 Euro.

Insgesamt ergibt sich für die Erstattung der Elternbeiträge, deren Kinder Einrichtungen freier Träger besuchen, so eine Summe von bis zu 1,3 Millionen Euro. Eltern, deren Kinder städtische Einrichtungen besuchen, konnten auf Grund der Kita-Satzung bereits eine Rückerstattung beantragen. Diese Möglichkeit haben etwa ein Viertel der Eltern genutzt. An den dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 340.000 Euro beteiligt sich das Land Hessen ebenfalls zur Hälfte.

„Im Sinne der Gleichbehandlung werden wir auch die Hortbeiträge von Grundschuldkindern erstatten. Schließlich waren die Eltern hier genauso belastet wie die der Krippen- und Kindergartenkinder“, versichern Geselle und Gote. Allerdings beteilige sich das Land an den Kosten für die Erstattung dieser Elternbeiträge nicht. Die Kosten in Höhe von etwa 360.000 Euro für die freien Träger.

„Wie und wann die Eltern ihre gezahlten Beiträge erstattet bekommen, wollen wir einheitlich und möglichst unbürokratisch lösen“, sagt Gote zu. Sobald Einzelheiten feststehen, würden Eltern und freie Träger darüber informiert.

Wie mit den Elternbeiträgen für den zweiten Lockdown verfahren wird, steht aktuell noch nicht fest. Derzeit laufen noch Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit dem Land auch hier eine gute Lösung für alle Beteiligten finden werden“, sagt Oberbürgermeister Geselle.

PM/Stadt Kassel